AID und ZDI

Brauchen wir ein ernstzunehmendes öffentlich-rechtliches Online-Angebot? ARD und ZDF schielen nach Großbritannien, wo die BBC seit Jahren Zeichen setzt, und wagen den Vorstoß raus aus der 0,75 Prozent-Nische. Spiegel Online und Konsorten jammern erwartungsgemäß und vergießen dicke Krokodilstränen. Aber was meinen wir? Was meinen wir als Medienkonsumenten? Was meinen wir als Journalisten?

Die Einführung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks motivierte einst die Idee einer zu gewährleistenden journalistischen Grundversorgung. Wer heute private Rundfunksender durchleidet, weiß, dass dieses Konzept immer noch seine Berechtigung hat – auch wenn öffentlich-rechtliche Schwundanstalten wie der NDR mit Programmen wie N-Joy (aber auch in ihren regulären Radio- und TV-Kanälen) längst versuchen, die qualitative Bottom-Line der Privaten noch zu unterbieten. Aber immerhin garantiert uns das öffentlich-rechtliche System auch maßstabsetzende Kanäle wie den Deutschlandfunk.

Im Vergleich zum privaten Radio und TV steht der privatwirtschaftliche Online-Journalismus sicher etwas besser da. Aber wirkliche, originäre Qualität hat er in den letzten Jahren auch nicht entwickelt. Und da journalistische Qualität offenkundig am Markt ein Nischenprodukt bleibt, das ständig um seine Existenz bangen muss, sollte man das Prinzip gebührenfinanzierter Grundversorgung aufrechterhalten und eher – auch auf das Feld der Online-Medien – ausweiten. (Von mir aus könnte es gerne auch ein öffentlich-rechtliches Nachrichtenmagazin im Print geben.)

Nur müssen sich die öffentlich-rechtlichen Medienanstalten ihrer eigentlichen Aufgabe besinnen: Bei ihnen geht es nicht um Reichweiten, sondern um die Aufrechterhaltung von Qualitätsmaßstäben. Daran werden sie sich messen lassen müssen.

Wenn ihr richtig gut seid, werden wir euch die Wettbewerbsverzerrung verzeihen!

(Via Onlinejournalismus.de, Medienpiraten.tv.)

3 Comments

  1. genau so ist es. es wäre realitätsfern, würden die öffentlich-rechtlichen nicht massiv in ihre online-auftritte investieren (dürfen).

  2. das wird doch im Zusammenhang mit der reanimierten Konvergenz- und Funktionsauftrags-Diskussion in Deutschland, und im Kontext der neuen TVWF-Directive der Kommission spannend zu beobachten sein: Hat man denn endlich mal den Mut und die Kompetenz, den Auftrag fuer das oeff.-rechtl. System klar zu definieren? Oder gefaellt man sich in weiteren eklig politisch aufgeladenen Gebuehren-Scharmuetzeln, die das Thema “Inhalt” meist einfach ignorieren? Da wird man wohl einiges dazu hoeren demnaechst…

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