A wie Aufsichtsgremien

Die öffentlich-rechtlichen Medien in Deutschland sind eine komplexe Angelegenheit. Das gilt auch für ihre Rechenschaftspflicht und Steuerung. Öffentlich und doch staatsfern sollen sie sein. Das magische Wort heißt hier „Binnenpluralität“: Vielfalt (fast) ohne Wettbewerb. Und gewährleisten sollen dies regelmäßig tagende Aufsichtsräte (ARD-Rundfunkräte, ZDF-Fernsehrat, DLF-Hörfunkrat): Gremien, die aus einer breiten Auswahl relevanter gesellschaftlicher Gruppen besetzt werden.

Dieses System der Medienaufsicht hat viele Probleme: Die Auswahl der Räte folgt zu wenig dem gesellschaftlichen Wandel. Die erwünschte Staatsferne wird durch eine Überrepräsentation politischer (oder politisch gebundener) Akteure konterkariert. Die Räte verfügen über zu wenig Ressourcen, Zeit und Kompetenz, um wirklich prägend auf die Anstalten einwirken zu können und werden somit zum Spielball der Profis aus dem operativen Geschäft (vor allem der Intendanzen).

Eine sehr gute Studie der Otto-Brenner-Stiftung analysiert die aktuelle Situation, fasst die laufende Diskussion um eine zeitgemäße Medienaufsicht sehr schön zusammen und spricht die eine oder andere Empfehlung aus.

Aus der Sicht meines Projekts stellt sich vorrangig die Frage, wer eigentlich im Interesse der Öffentlichkeit für die strategische Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Systems zuständig ist, und wer entsprechende Reformen in diesem System anstoßen kann. Dies wird insbesondere bei der ARD durch den föderalen Aufbau des Systems zusätzlich erschwert.

Projektfragen: Wie kann das System der Medienaufsicht in Deutschland verbessert werden, und wie kann es insbesondere ermächtigt werden, auf den Medienwandel und die damit notwendig gewordene Neupositionierung öffentlich-rechtlicher Medien angemessen zu reagieren?